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Studiengang Master Medizintechnik

FAQs zum Eignungstest

  • 1 - Wer wird zur Eignungsprüfung eingeladen?

    Die Auswahlkommission prüft die Einschlägigkeit der eingegangenen Bewerbungen und legt fest, wer zur Eignungsprüfung eingeladen wird.

    Alle Personen, die ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben und eine Durchschnittsnote ab 2,1 haben, werden zum Eignungstest eingeladen. Mit einer Abschlussnote schlechter als 3,3 ist es nicht mehr möglich, die notwendigen Punkte zum Bestehen des Eignungstest zu erreichen.

    Alle Personen, die ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, werden ebenfalls zum Eignungstest eingeladen – unabhängig von der aktuellen Durchschnittsnote. Da wir nicht wissen können, ob Sie Ihr Studium mit einer endgültigen Durchschnittsnote von 2,0 oder besser abschließen werden – und dies auch nicht im Einzelfall nachrechnen können –, müssen Sie selbst einschätzen, ob eine Teilnahme am Eignungstest für Sie erforderlich ist.


  • Alle Personen, die ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, werden zum Eignungstest eingeladen – unabhängig von der aktuellen Durchschnittsnote.

    Da wir nicht wissen können, ob Sie Ihr Studium mit einer endgültigen Durchschnittsnote von 2,0 oder besser abschließen werden – und dies auch nicht im Einzelfall nachrechnen können –, müssen Sie selbst einschätzen, ob eine Teilnahme am Eignungstest für Sie erforderlich ist.

    Siehe auch Antwort zu Frage 1.


  • Die Nicht-Teilnahme hat den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge, wenn die geforderte Abschlussnote von 2,0 oder besser bzw. der Prozentrang nicht erreicht wird.

    Siehe auch Antwort zu Frage 1.


  • Nein, die zweite Nachkommastelle wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Steht auf Ihrem Bachelorzeugnis beispielsweise eine 2,33 oder 2,39, wird diese Note auf 2,3 gerundet und entsprechend gewertet.


  • Die Eignungsprüfung für die Zulassung zum Wintersemester 2025 findet am 21.06.2025 um 14 Uhr statt. Genauere Informationen erhalten Sie vorab per E-Mail.


  • Gegenstand der schriftlichen, 60-minütigen Eignungsprüfung sind insbesondere ausreichende wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Profilthemen des Masterstudiengangs. Dies sind insbesondere:

    - Biomechanik,
    - Technische Mechanik,
    - Strömungsmechanik,
    - Numerische Verfahren,
    - Konstruktion und Entwicklung,
    - Werkstoffe und Medizinprodukterecht.


  • - Schreibstifte aller Art (ausgenommen rote Stifte)
    - Zirkel, Lineale aller Art, Radiergummi, Bleistiftspitzer, Tintenentferner
    - nicht programmierbarer Taschenrechner


  • Nein, der Eignungstest findet ausschließlich in Präsenz statt.


  • Nein, Fahrtkosten können nicht erstattet werden.


  • Auf Basis der Ergebnisse des Eignungstests und den Bewerbungsunterlagen erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Das Bestehen des Eignungsverfahrens erfordert das Erreichen von mindestens 65 Punkten. Für die Punktevergabe gelten folgende Anteile:

    1. Die Gesamtnote des qualifizierenden Abschlusses wird mit einem Anteil von maximal 40 Punkten bewertet. Die Bewertung der Abschlussnote ergibt sich dabei aus folgender Umrechnung:
    a) Note 2,1: 40 Punkte
    b) Note 4,0: 5 Punkte

    Die Punkte für Zwischenwerte in den Noten werden durch lineare Interpolation ermittelt.

    2. Das Ergebnis des Eignungstests wird mit einem Anteil von maximal 60 Punkten bewertet.


  • Bis zum Ende des ersten Semesters.


  • Nein, die Bachelorarbeit muss zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Masterstudienplatz nicht angemeldet sein.



Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wenden Sie sich einfach direkt an die Prüfungskommission des Studiengangs Medizintechnik.