1 - Wer wird zur Eignungsprüfung eingeladen?
Die Auswahlkommission prüft die Einschlägigkeit der eingegangenen Bewerbungen und legt fest, wer zur Eignungsprüfung eingeladen wird.
Alle Personen, die ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben und eine Durchschnittsnote ab 2,1 haben, werden zum Eignungstest eingeladen. Mit einer Abschlussnote schlechter als 3,3 ist es nicht mehr möglich, die notwendigen Punkte zum Bestehen des Eignungstest zu erreichen.
Alle Personen, die ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, werden ebenfalls zum Eignungstest eingeladen – unabhängig von der aktuellen Durchschnittsnote. Da wir nicht wissen können, ob Sie Ihr Studium mit einer endgültigen Durchschnittsnote von 2,0 oder besser abschließen werden – und dies auch nicht im Einzelfall nachrechnen können –, müssen Sie selbst einschätzen, ob eine Teilnahme am Eignungstest für Sie erforderlich ist.