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Studiengang Master Maschinenbau

FAQs zum Eignungstest

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Eignungstest finden Sie in unseren FAQs.

  • Die Auswahlkommission prüft die Einschlägigkeit der eingegangenen Bewerbungen und legt fest, wer zur Eignungsprüfung eingeladen wird.

    Alle Personen, die ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben, aber keine Durchschnittsnote von 2,3 oder besser erreichen konnten, werden zum Eignungstest eingeladen.

    Alle Personen, die ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, werden ebenfalls zum Eignungstest eingeladen – unabhängig von der aktuellen Durchschnittsnote. Da wir nicht wissen können, ob Sie Ihr Studium mit einer endgültigen Durchschnittsnote von 2,3 oder besser abschließen werden – und dies auch nicht im Einzelfall nachrechnen können –, müssen Sie selbst einschätzen, ob eine Teilnahme am Eignungstest für Sie erforderlich ist.

     


  • Alle Personen, die ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, werden zum Eignungstest eingeladen – unabhängig von der aktuellen Durchschnittsnote.

    Da wir nicht wissen können, ob Sie Ihr Studium mit einer endgültigen Durchschnittsnote von 2,3 oder besser abschließen werden – und dies auch nicht im Einzelfall nachrechnen können –, müssen Sie selbst einschätzen, ob eine Teilnahme am Eignungstest für Sie erforderlich ist.

    Siehe auch Antwort zu Frage 1.


  • Die Nicht-Teilnahme hat den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge, wenn die geforderte Abschlussnote von 2,3 oder besser bzw. der Prozentrang nicht erreicht wird.

    Siehe auch Antwort zu Frage 1.


  • Nein, die zweite Nachkommastelle wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Steht auf Ihrem Bachelorzeugnis beispielsweise eine 2,33 oder 2,39, wird diese Note auf 2,3 gerundet und entsprechend gewertet.


  • Die Eignungsprüfung für die Zulassung zum Wintersemester 2025 findet am 21.06.2025 um 14 Uhr statt. Genauere Informationen erhalten Sie vorab per E-Mail.


  • Gegenstand der schriftlichen, 90-minütigen Eignungsprüfung sind insbesondere ausreichende Kenntnisse in den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen des Maschinenbaus. Dies sind insbesondere:

    - Kinetik,
    - Thermodynamik,
    - Strömungsmechanik,

    sowie profilrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen:

    - Konstruktion und
    - Grundlagen numerischer Verfahren.


  • - Schreibstifte aller Art (ausgenommen rote Stifte)
    - Zirkel, Lineale aller Art, Radiergummi, Bleistiftspitzer, Tintenentferner
    - nicht programmierbarer Taschenrechner


  • Nein, der Eignungstest findet ausschließlich in Präsenz statt.


  • Nein, Fahrtkosten können nicht erstattet werden.


  • Die Punktezahl aus Ihrer Note wird wie folgt berechnet:

    <Punkte aus Ihrer Abschlussnote> = 65 – 15 * <Durchschnittliche Abschlussnote>


  • Bis zum Ende des ersten Semesters.


  • Nein, die Bachelorarbeit muss zum Zeitpunkt der Bewerbung um den Masterstudienplatz nicht angemeldet sein.


Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfungskommission des Studiengangs Maschinenbau.